Meine Leistungen

Es gibt immer wieder Situationen, in der Eigentümer, Mieter, Nutzer oder aber Interessenten eine Antwort auf die Frage nach dem derzeitigen Wert einer Immobilie benötigen!

Die Gründe hierfür können vielschichtig sein:

-im Rahmen einer Erbauseinandersetzung wird ein aktueller Wert benötigt

-ebenso kann im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung der Wert vertragsrelevant sein

-für eine private Vermögensaufstellung wollen Sie den Wert Ihrer Immobilie wissen

-Sie planen Ihre Immobilie zu verkaufen und hätten gerne einen "neutralen" Wert um sicherer in die Verkaufsverhandlungen zu gehen

-Ihnen wird privat ein Objekt angeboten und sie hätten gerne den Ihnen angebotenen Preis überprüft

-überlegen Sie einen Teilverkauf Ihres Hauses oder einen Verkauf auf Rentenbasis, auch hier benötigen Sie erst einmal den aktuellen Wert

-usw.......

 

 

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauBG

Das Verkehrswertgutachten ist ein sehr umfangreiches und gerichtsfestes Gutachten. Hierbei muss der Gutachter zusätzlich zu den grundbuchlichen und katasterlichen Unterlagen weitere Überprüfungen vornehmen, Einsicht in die Bauakten nehmen und Auszüge aus dem Altlastenkataster und dem Baulastenverzeichnis anfordern. Bei Eigentumswohnungen müssen zusätzlich noch die Teilungserklärung und die letzten Eigentümerversammlungsbeschlüsse hinzugezogen werden.

Es wird daher für gerichtliche Streitigkeiten, wie Scheidungs- und Erbauseinandersetzungen benötigt, aber auch für steuerliche Angelegenheiten mit dem Finanzamt.

Eine umfangreiche Fotodokumentation komplettiert das Gutachten.

Verkehrswertgutachten fertige ich Ihnen für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen sowie für unbebaute Grundstücke und Erbbaurechte. 

Kurzgutachten, auch Marktwertermittlung genannt

Diese Gutachtenform ist nicht so umfangreich wie das Verkehrswertgutachten und wird sehr häufig für private Vermögensaufstellungen benötigt. Sie planen den Verkauf Ihrer Immobilie, dann haben Sie mit diesem Kurzgutachten (Wertindikation) schon einmal einen aktuellen Wert, mit dem Sie in Verhandlungen mit Interessenten oder Maklern treten können.

Ebenso können Sie den Wert einer Ihnen angebotenen Immobilie überprüfen, schließlich ist der Kauf eines Hauses  oft die größte Anschaffung im Leben und will daher sorgfältig abgesichert werden.

Welches Gutachten Sie benötigen und welche Unterlagen jeweils dafür benötigt werden, kläre ich in einem persönlichem Gespräch mit Ihnen. Sollten nicht alle Unterlagen vorliegen, werde ich diese bei den entsprechenden Behörden anfordern.

Auch zum Kurzgutachten gehört eine umfangreiche Fotodokumentation.

Beratungs- und weitere Leistungen

Wohnflächenberechnung gem. Wohnflächenberechnungsverordnung

Sie wollen vermieten und sind sich nicht sicher, welche Quadratmeterangabe sie in den Mietvertrag einsetzen sollen, hier bietet Ihnen eine Wohnflächenberechnung Rechtssicherheit, denn für die Richtigkeit der Angaben im Mietvertrag haften Sie als Vermieter!

 

Aufteilung nach Wohnungseigentumsgesetz

Wenn Sie ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus besitzen und möchten dieses in Eigentumswohnungen umwandeln, unterstütze ich Sie bei den komplexen Formalitäten. Sinnvoll ist eine solche Aufteilung immer dann, wenn sie einzelne Wohnungen auf Ihre Kinder übertragen wollen oder ein Zweifamilienhaus rechtssicher in ein "Generationenhaus" umgewandelt werden soll.

 

Immobilie und Alter

 

Nach meiner Erfahrung wurde in den letzten Jahren das Thema "Immobilie und Alter" immer vordergründiger und auch wichtiger. Mittlerweile gibt es bereits auch mehrere Anbieter am Markt, die einen sogenannten Teilverkauf anbieten. Die Werbespots im Fernsehen sind Ihnen sicherlich auch schon aufgefallen.

Ob ein solcher Teilverkauf für Sie das Richtige ist oder ob es eine bessere Alternative gibt, kläre ich gerne in einem persönlichem Gespräch mit Ihnen!

Jede persönliche Situation ist anders, aber ein vorschnell geschlossener Vertrag ist nicht mehr rückgängig zu machen !  Daher ist eine neutrale Beratung vorher wichtig.

 

 

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